Das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 07.09.2012 - L 19 AS 1334/12 B entschieden, dass im Falle einer Sanktion oberhalb von 30 % des Regelsatzes und mit minderjährigen Kindern im Haushalt immer und ohne gesonderten Antrag Sachleistungen zu erbringen sind. Ist die Sachleistungserbringung nicht erfolgt, ist der Sanktionsbescheid rechtswidrig. Hier die Entscheidung: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155475&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= , dazu ergänzend: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146237