ePetition gegen Einschränkung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Mit einem Gesetzentwurf zur Kostenrechtsmodernisierung (BT-Drucksache 17/11472) soll die Prozesskosten- und Beratungshilfe beschnitten. Die beabsichtigten Regelungen werden zu einer wesentlichen Verschlechterung des Zugangs zu Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie der Beratungshilfe und damit der Rechtswahrnehmungsgleichheit führen. Der Entwurf ist am 31.01.2013 im Bundestag in erster Lesung verabschiedet worden und liegt jetzt beim Bundesrat. Gegen den Gesetzesentwurf ist eine elektronische Petition beim Deutschen Bundestag gestartet worden, die bis zum 18.02.2013 von 50.000 Personen unterzeichnet sein muss, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen befassen muss. Hier der Link zu der Petition (ggfs. Adresse kopieren und in die Browser-Adresszeile einfügen): https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_12/_30/Petiti...

Zum Inhalt des Gesetzesentwurfes: Im Einleitungs-Passus unter "B. Lösung" wird das Anliegen des Gesetzes verdeutlicht: "Im Bereich der PKH sind drei Gruppen von Maßnahmen vorgesehen: Änderungen im PKH-Verfahren sollen sicherstellen, dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend aufklären, um auf diese Weise ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken. Durch die Absenkung von Freibeträgen, die Verlängerung der Ratenzahlungshöchstdauer um zwei Jahre und die Neuberechnung der PKH-Raten sollen die Prozesskostenhilfeempfänger in stärkerem Maße als bisher an der Finanzierung der Prozesskosten beteiligt werden. Die Änderung der Vorschriften zur Anwaltsbeiordnung in Scheidungssachen und im arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie die neue Möglichkeit zur Teilaufhebung der PKH-Bewilligung sollen die Ausgaben der Länder für Prozesskostenhilfe reduzieren. Im Zuge der Änderung der Regelungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe werden außerdem die gesetzlichen Vorschriften des Markenrechts an die bereits bestehende Praxis angepasst."

Weitere Infos im Newsletter von Harald Thomé: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2147

oder im Bericht der Sendung "Monitor" zum Thema: http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0124/arme.php5

Und ein Link zu einer Stellungnahme des Caritasverbandes: http://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/01-25-2013-gesetz...