Stromkosten im Hartz IV Regelsatz sind zu niedrig angesetzt

Hartz-IV-Empfängern droht Energiearmut: Der im Arbeitslosengeld II veranschlagte Anteil für Strom ist zu niedrig. Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes zeigen, dass der Satz eines alleinstehenden Erwachsenen um 27 Prozent (= 9,26 Euro) im Monat erhöht werden muss. Nur dann können Empfänger von Arbeitslosengeld II ihre tatsächlichen Stromkosten bezahlen.

Wir unterstützen die Forderung der Caritas, dass der Regelsatz auf Basis des tatsächlichen Strombedarfs neu berechnet werden muss. Mehr dazu bei http://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/sozialpolitik/energiearmut/regelsatz_hartziv_fuer_energie_erhoehen

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