Ämter müssen Kosten für Brillen in bestimmten Fällen übernehmen

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil im Urteil vom 23. Juli 2014 - BVerfG, 1 BvL 10/12, Rz 120  „Gesundheitskosten wie für Sehhilfen" ( nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II ) auf Zuschussbasis zu übernehmen sind.

1. Kostenübernahme bei Brillenreparatur

Per Gerichtsurteil wurde entschieden, dass die Jobcenter oder die Sozialämter die Kosten für Brillenreparaturen übernehmen müssen.

2. Kostenübernahme im Rahmen des Vermittlungsbudget

In bestimmten Fällen haben Jobcenter die Kosten für Gleitsichtbrillen zu übernehmen.

3. Kostenübernahme im Rahmen der Altenhilfe

Beim altersbedingten Nachlassen der Sehstärke müssen die Kosten für die Erstanschaffung einer Brille übernommen werden.

 

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