CDU, CSU und SPD haben eine Zusammenarbeit im neuen Bundestag beschlossen. Ihre Vereinbarung sieht in Bezug auf die zukünftige Arbeits- und Sozialpolitik u.a. eine Ersetzung des Bürgergeldes durch eine „neue Grundsicherung“ vor. Das Bündnis „AufRecht bestehen“ kritisiert dies als sozialpolitische Rolle rückwärts.
Die in der Bundesrepublik grassierende Kinderarmut will die künftige Regierung nur in homöopathischer Dosierung bekämpfen. Gleichzeitig will sie das Schonvermögen von Bezieher*innen der „neuen Grundsicherung“ deutlich einschränken. Der Vorrang der Vermittlung in Arbeit, egal zu welchen Bedingungen, soll wiederhergestellt und das Sanktionsrecht deutlich verschärft werden. Die Jobcenter sollen ferner den Schutz der bestehenden Wohnung schneller unterlaufen können. Es ist allerdings absehbar, dass die Zahl der Arbeitslosen auf diese Weise nicht verringert werden wird. Ernsthafte Fortschritte bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung sind durch die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ebenfalls nicht zu erreichen.
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